Eigentlich sind AGB wie eine Gebrauchsanleitung. Alle meinen, es ist klar, was der Inhalt ist, man liest nur das Nötigste, wenn überhaupt und dann wenn Not am Mann/Frau ist, ist das Lesen der beiden Dokumente in der Regel zu spät…. Ich kann von meiner Seite her nur jammern, weil ich eine Gebrauchsanleitung bereits zum 2. Mal nicht gelesen habe und zwar diejenige von den Compeed Blasenpflastern. Diese habe ich auf meine beiden Fussriste am Morgen geklebt, Sommerschuhe an; Fast auf jedem Fussrist eine Blase, auf Betonung fast. Auf jeden Fall habe ich am Abend vor dem Duschen das Zeugs abgemurkst und natürlich hat es mir die ganze Haut weggerissen… Aua! Und jetzt ist das Ganze natürlich schlimmer, als wenn es nur eine Blase gewesen wäre. Am nächsten Tag habe ich dies meiner Mitarbeiterin gejammert und sie hat mir dann die Gebrauchsanleitung vorgelesen… Erst wegnehmen, wenn sich die Pflaster von alleine beginnen zu lösen. Die Pflaster unterstützen den Heilungsprozess. Und ich dachte immer, Wunden benötigen Luft zum Abheilen 😊
Bei den AGBs ist es genau dasselbe; es können wunde Punkte hervorgerufen werden, wenn diese vorher nicht minuziös studiert worden sind… Ach, die liebe Zeit und die ewigen Formalitäten.
Ich wünsche Wunden freie Zeit.
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